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Die Bundesregierung hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht, die mehr Menschen Zugang zu der Leistung bringen und zugleich die gezahlten Sätze erhöhen soll. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög). Demnach soll der sogenannte Grundbedarfssatz für Studierende von 427 auf 449 Euro im Monat steigen. Die Wohnpauschale für diejenigen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll von 325 auf 360 Euro steigen.
Auch weitere in dem Gesetz festgelegte Sätze sollen angehoben werden. Wer beispielsweise nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Abendschule besucht und nicht bei den Eltern wohnt, kann mit 733 Euro statt bislang 681 Euro rechnen. Auch die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen.
Gleichzeitig soll der Kreis derjenigen größer werden, die überhaupt die Förderung in Anspruch nehmen können. Die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der zu fördernden Ausbildung, die bisher in den meisten Fällen gilt, steigt auf 45 Jahre. Studierende, die einen Masterabschluss anstreben, können in bestimmten Fällen auch in noch höherem Alter Bafög bekommen.
Außerdem sollen verschiedene Freibeträge angehoben werden; der für das eigene Vermögen etwa soll auf 45.000 Euro steigen. Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2400 Euro auf den Bafög-Anspruch des Kindes angerechnet werden.
Ein weitere Punkt des Gesetzentwurfs zielt darauf ab, die Antragstellung via Internet zu erleichtern. Die neuen Regeln sollen bereits ab dem Wintersemester 20233/2023 gelten. Sie kosten den Staat den Berechnungen des Bundesbildungsministeriums zufolge ab 2023 jedes Jahr eine hohe dreistellige Millionensumme.
(A.Berg--BBZ)