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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Ausbildung von Pflegehelferinnen und -helfern erstmals bundeseinheitlich regeln. Das Bundeskabinett soll in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesministerien für Familie und Gesundheit billigen, das ein eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz schaffen soll (Kabinett 11.00 Uhr, Pk 12.30 Uhr). Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. In bestimmten Fällen sollen aber auch Bewerbende ohne Schulabschluss zum Zuge kommen können.
Bislang sind die Richtlinien für die Pflegehelfer-Ausbildung auf Ebene der Bundesländer geregelt. Mit dem neuen Bundesgesetz will die Bundesregierung die Attraktivität des Berufs steigern, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Das Gesetz, das ab 2027 gelten soll, sieht einen Anspruch auf eine "angemessene Ausbildungsvergütung" vor. Bisher erhielt nach Regierungsangaben nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Die Pflegebranche in Deutschland leidet generell unter Personalmangel.
(B.Hartmann--BBZ)