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Im Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wegen anderer Taten hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Oberstaatsanwältin Ute Lindemann warf dem Beschuldigten Christian B. am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht im niedersächsischen Braunschweig zweifache Vergewaltigung sowie sexuellen Missbrauch von Kindern vor.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte sei "brandgefährlich" und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft weitere Straftaten verüben, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft weiter. Bei B. handle es sich um "einem gefährlichen psychopathischen Sadisten".
B. steht seit Februar in Braunschweig vor Gericht. Er soll der Anklage zufolge bei Einbrüchen in Ferienwohnungen sowie ähnlichen Objekten in Portugal drei Frauen vergewaltigt haben. Außerdem soll er an einem Strand und auf einem Spielplatz an sich selbst sexuelle Handlungen vor zwei zehn und elf Jahre alten Mädchen vorgenommen haben. Die angeklagten Taten sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2017 ereignet haben.
Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich der derzeit wegen einer vorangegangenen rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzende B. früher oft an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang aber nicht. Die Dreijährige war verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.
(A.Lehmann--BBZ)