Goldpreis
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Das Landgericht im hessischen Fulda hat in einem Berufungsprozess einen Rentner wegen Tierquälerei an einem Waschbären zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll rund 2000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Damit wurde die Geldstrafe gegen den Mann in zweiter Instanz verringert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte.
Im September 2022 hatte der damals 72-Jährige mehrfach mit einem langen Gegenstand auf seinem Grundstück in Neuenstein auf einen Waschbären eingeschlagen, bis er blutend und regungslos liegen blieb. Anschließend warf er das unter Schmerzen leidende Tier über eine Mauer auf das Nachbargrundstück. Ein Polizist erlöste das Tier schließlich mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe von seinem Leiden.
(L.Kaufmann--BBZ)