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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Freitag (09.30 Uhr) in Luxemburg über den Verkauf von rezeptfreien, aber apothekenpflichtigen Medikamenten im Internet. Der deutsche Bundesgerichtshof stellte dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Er muss über die Klage eines Apothekers gegen einen Konkurrenten entscheiden. (Az. C-21/23)
Dieser Konkurrent vertreibt Medikamente über Amazon. Der klagende Apotheker beruft sich unter anderem auf den Datenschutz: Es würden Gesundheitsdaten von Kundinnen und Kunden verarbeitet, ohne dass diese eingewilligt hätten. Das sei unlauterer Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob ein Mitbewerber in einem solchen Fall überhaupt vor den Zivilgerichten klagen kann. Außerdem will er wissen, ob es sich bei den bei der Bestellung angegebenen Daten um Gesundheitsdaten im rechtlichen Sinn handelt.
(B.Hartmann--BBZ)