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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Freitag (09.30 Uhr) über die Arbeitsbedingungen von Fernfahrern. Sieben Mitgliedsstaaten aus Ost- und Südeuropa wenden sich gegen verschiedene Regelungen des 2020 erlassenen Mobilitätspakets. Unter anderem geht es um vorgeschriebene Ruhezeiten, maximale Fahrzeiten und die verpflichtende regelmäßige Rückkehr nach Hause. (Az. C-541/20 u.a.)
Bei den sieben klagenden Staaten handelt es sich um Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen. Das 2020 besiegelte Mobilitätspaket hatte schon im Vorfeld wie kaum ein anderes über Jahre für Streit zwischen östlichen und westlichen EU-Ländern gesorgt.
(F.Schuster--BBZ)