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Das Amtsgericht im hessischen Bensheim hat einen 33-Jährigen wegen zweifacher fahrlässiger Tötung bei einem Autounfall unter Alkoholeinfluss zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Demnach sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann im September 2023 bei Bürstadt den Unfall verursacht hatte.
Wegen seiner Alkoholisierung und zu hoher Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Auto und stieß auf einer Bundesstraße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Dessen Fahrer und seine Beifahrerin kamen bei dem Unfall ums Leben. Die Beifahrerin des 33-Jährigen wurde verletzt. Der Angeklagte hatte keinen Führerschein.
Das Schöffengericht begründete das Urteil mit einer verminderten Schuldfähigkeit durch den vorherigen Alkoholkonsum. Es verhängte neben der Haftstrafe eine dreijährige Sperre für eine Fahrerlaubnis.
(B.Hartmann--BBZ)