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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts wegen vermeintlich fehlerhafter Visaerteilungen eingestellt. Nach Auswertung der Unterlagen lägen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor, teilte die Behörde am Montag mit.
Grund für die Ermittlungen war eine Strafanzeige des Bundespolizeipräsidiums von Amts wegen. Dabei ging es laut Anklagebehörde um die Einreise von afghanischen Staatsbürgern nach Deutschland über das sogenannte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, mit dem gefährdete afghanische Ortskräfte geschützt werden sollen.
In insgesamt zehn Fällen sollte der Mitarbeiter Visa in Pässen vermerkt haben, die aus verschiedenen Gründen nicht visierfähig waren. Dies fiel bei der Einreise in Deutschland auf. Allerdings liege kein hinreichender Tatverdacht wegen Falschbeurkundung, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung oder Einschleusens von Ausländern vor, erklärte die Anklagebehörde.
Zu berücksichtigen sei auch, dass alle eingereisten Menschen infolge des humanitären Sonderverfahrens ohnehin einreiseberechtigt waren. Bei keinem der zehn Menschen - darunter sieben Kinder im Alter zwischen einem und zehn Jahren - habe Zweifel an der Identität bestanden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
(P.Werner--BBZ)