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Eine Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf sogenannte Liquids für E-Zigaretten ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Konsumenten von E-Zigaretten sowie Unternehmen, die sie herstellen, hatten sich an das Gericht gewandt. (Az. 1 BvR 1177/22)
Die Liquids werden in der E-Zigarette erhitzt, der so entstehende Dampf wird inhaliert. Es gibt sie mit und ohne Nikotin. Die Steuer wurde zum Juli 2022 eingeführt. Das Verfassungsgericht urteilte nun nicht inhaltlich darüber, da die Beschwerde den Anforderungen nicht genügte. Unter anderem wurde nicht deutlich, warum sich die Beschwerdeführer nicht an die Finanzgerichte wandten, wie das Verfassungsgericht ausführte.
(L.Kaufmann--BBZ)