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Die Verurteilung einer 16-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren wegen Raubmordes an einer Frau im baden-württembergischen Ravensburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision der jugendlichen Angeklagten, wie das Landgericht Ravensburg am Dienstag mitteilte und der BGH bestätigte. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte im Juli 2021 außerdem die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 1 StR 463/21)
Im Februar vergangenen Jahres war eine 62 Jahre alte Frau tot am Bahnhof von Ravensburg gefunden worden. Sie war niedergestochen worden. Nach der Auswertung der Videoüberwachung wurde das damals 15-jährige Mädchen festgenommen.
(H.Schneide--BBZ)