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Das Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag die Klage eines 59-Jährigen wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Der Mann habe nicht nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und seinen gesundheitlichen Problemen gebe, sagte eine Gerichtssprecherin in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt. Der Kläger hatte sich im April und Juni 2021 gegen das Coronavirus impfen lassen.
Im November 2021 erlitt er nach eigenen Angaben einen Herzinfarkt. Er forderte ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro und die Erstattung möglicher zukünftiger Schäden. Das Gericht begründete die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass der Kläger schon Vorerkrankungen gehabt habe. Außerdem habe zwischen Impfung und Infarkt ein recht langer Zeitraum gelegen.
(O.Joost--BBZ)