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Das Amtsgericht im hessischen Eschwege hat einen 39-Jährigen wegen der Weitergabe gefälschter Corona-Impfpässe zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll 2700 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Verurteilt wurde er wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung in zwölf Fällen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige im Oktober 2021 einen mittlerweile gestorbenen Mann damit beauftragt hatte, einen gefälschten Impfpass herzustellen. Dieser enthielt falsche Einträge zu zwei angeblichen Corona-Schutzimpfungen sowie gefälschte Praxistempel und Unterschriften.
Zudem bestellte der 39-Jährige zwischen November 2021 und Januar 2022 bei dem mittlerweile Verstorbenen insgesamt zwölf weitere gefälschte Impfpässe und vermittelte sie weiter. Auch diese Dokumente enthielten falsche Angaben.
(P.Werner--BBZ)