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Die Urteile wegen eines Neonaziüberfalls auf eine Kirmesfeier im thüringischen Ballstädt sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Montag verkündeten Beschluss die Revision dreier Angeklagter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Erfurt zurück.
Das Gericht hatte im Juli vergangenen Jahres insgesamt neun Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen sieben Angeklagte wurde in einer Neuauflage des Verfahrens jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei weitere Beschuldigte erhielten jeweils ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.
Bei einem Überfall von Rechtsextremen auf eine Feier des ortsansässigen Kirmesvereins in Ballstädt waren im Februar 2014 zehn Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Die in einem ersten Prozess im Jahr 2017 verhängten Freiheits- und Bewährungsstrafen hob der Bundesgerichtshof wegen Formfehlern auf, weshalb die Tat vor dem Landgericht Erfurt komplett neu verhandelt wurde. Gegen zwei Angeklagte war das Verfahren zuvor gegen Geldzahlungen eingestellt worden.
Thüringer Politiker unter anderem von SPD und Linken hatten damals kritisiert, dass die Gewalttäter mit Bewährungsstrafen davonkamen. Sie sprachen von einem "verheerenden Signal".
(Y.Berger--BBZ)