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Die Versorgungssicherheit in Deutschland soll künftig auch über eine nationale Gasreserve sichergestellt werden. Marktakteure sollen verpflichtet werden, Gasspeicher vor dem Winterbeginn ausreichend zu befüllen, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag erklärte. Der entsprechende Gesetzentwurf solle nun zwischen den verschiedenen Ressorts abgestimmt werden. Nach Angaben des Ministeriums verfügt Deutschland mit 24 Milliarden Kubikmetern über das mit Abstand größte Speichervolumen für Erdgas in Mittel- und Westeuropa.
In diesem Winter erreichten die Füllstände der Gasspeicher jedoch Tiefstwerte. Insbesondere die deutschen Gasspeicher, die der russischen Firma Gazprom gehören, wurden vor Wintereinbruch nicht ausreichend befüllt. Aufgrund einer weitgehenden Liberalisierung des deutschen Gasmarkts sei es den zuständigen Behörden bisher jedoch nicht möglich gewesen, einzugreifen. Eine strengere Regulierung sei insbesondere "vor dem Hintergrund des schon seit Oktober 2021 nicht mehr verlässlichen Lieferverhalten Russlands notwendig", erklärte das Wirtschaftsministerium.
Künftig sollen Gasspeicher in Deutschland deshalb zum 1. August zu 65 Prozent, zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. Dezember zu 90 Prozent befüllt sein. Zum 1. Februar des darauf folgenden Jahres gilt dann wieder eine Mindestfüllmenge von 40 Prozent. Grundsätzlich gelte das Prinzip "so viel Markt wie möglich und so viel Versorgungssicherheit wie nötig".
Verantwortlich für die Überprüfung und Durchsetzung der Vorgaben ist laut Bundeswirtschaftsministerium der sogenannte Marktgebietsverantwortliche. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland. Werden die Mindestfüllstände nicht erreicht, können im Rahmen einer Sonderausschreibung zusätzliche Speicherkapazitäten vergeben werden. Ist auch dieser Schritt nicht ausreichend, werden die vorhandenen Speicherkapazitäten neu ausgeschrieben oder durch den Marktgebietsverantwortlichen befüllt. Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten also nicht aus, können ihnen diese entzogen und neu vergeben werden.
(A.Berg--BBZ)