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Ein Anhänger verschiedener Verschwörungsideologien ist in München als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht München I am Freitag feststellte, hatte Johannes M. ab dem Jahr 2021 einen Kanal im Onlinedienst Telegram mit vielen Abonnenten betrieben. Diese habe er regelmäßig dazu aufgefordert, Behörden mit Telefonaten und Mails "kaltzustellen".
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden seien daraufhin bedroht und beleidigt sowie Opfer von versuchten Nötigungen geworden. Auch M. selbst habe bei Behörden, aber auch in ärztlichen Praxen angerufen und Menschen mit unflätigen Ausdrücken beleidigt.
Wegen der vielen Anrufe von Followern des Telegram-Kanals hätten manche Behörden tagelang schließen müssen, erklärte das Gericht. Einige Betroffene hätten erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten. So sei etwa die kriminalpolizeiliche Hauptsachbearbeiterin in dem Verfahren schon seit fast zwei Jahren wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung krankgeschrieben.
M. soll die Staatlichkeit Deutschlands ablehnen und Anhänger einer "kruden Mischung" von Verschwörungsmythen sein, die sich an Elementen der sogenannten Qanon-Bewegung und der Reichsbürgerszene orientiere. Reichsbürger sehen die Bundesrepublik nicht als einen legitimen Staat an und fühlen sich an Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen vielfach nicht gebunden. Es gibt Überschneidungen mit Rechtsextremisten und Anhängern weiterer Verschwörungsideologien.
Die Einrichtung des Telegram-Kanals habe auf einer weltverschwörerischen Weltanschauung beruht und Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich aktiv zu beteiligen, erklärte das Gericht. Zweck der Gruppe sei die Begehung von Straftaten zu Lasten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden gewesen. Der Angeklagte habe als Rädelsführer agiert und den Kanal auch genutzt, um öffentlich zu Straftaten aufzufordern.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gegen M. wegen der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und vieler anderer Straftaten. Die hohe Zahl an Taten sowie Vorstrafen des Angeklagten seien strafverschärfend gewertet worden, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
Das Gericht teilte weiter mit, dass zur Urteilsverkündung Zuschauer gekommen seien, um den Angeklagten zu unterstützen. Sie hätten die mündliche Begründung des Urteils häufig gestört und seien schließlich des Saals verwiesen worden.
(Y.Yildiz--BBZ)