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Ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dauerte im laufenden Jahr 2024 durchschnittlich 8,2 Monate. Damit sind Asylverfahren in Deutschland langsamer geworden, wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Samstag zitierte. Im Jahr 2023 dauerten die Verfahren im Gesamt-Schnitt noch 6,8 Monate.
Die Daten für 2024 decken einen Zeitraum bis Ende August ab. Jene Verfahren, die eine Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" zum Ergebnis hatten, verliefen in diesem Jahr mit 6,2 Monaten etwas schneller.
Kürzere Fristen als im Vorjahr gab es bei den so genannten Dublin-Verfahren, bei denen überprüft wird, ob ein anderer EU-Staat, in den ein Schutzsuchender zuerst eingereist ist, für das Asylverfahren zuständig ist. Sie gehen ohnehin deutlich schneller als normale Asylverfahren. Diese Verfahren dauerten im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende August durchschnittlich 2,9 Monate, im Jahr 2023 waren es noch drei Monate.
Noch schneller verliefen Verfahren zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen für Herkunftsländer mit einer geringen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent. Solche beschleunigten Verfahren werden seit Dezember 2023 für Asylbewerber aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten, seit März 2024 auch für Marokko, Algerien und Tunesien angewandt.
Ziel des Bundesamtes ist es, die beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Wochen abzuschließen. Bei Asylbewerbern aus Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten gelang das laut Antwort des Bundesinnenministeriums in 72 Prozent der Verfahren, bei Asylbewerbern aus Marokko, Algerien und Tunesien immerhin in 58 Prozent.
"Schnelle Asylverfahren sind im Interesse der Asylsuchenden, die ja überwiegend einen Schutzstatus erhalten", sagte Linken-Politikerin Bünger den RND-Zeitungen. Das dürfe aber nicht zulasten der Qualität und der Fairness gehen. "Ich habe die große Sorge, dass angesichts des politischen Drucks bei Geflüchteten aus Ländern mit geringeren Anerkennungschancen nicht mehr so genau hingeschaut wird." Schnellverfahren ohne ausreichende Beratungsmöglichkeiten dürfe es nicht geben.
(Y.Berger--BBZ)