Goldpreis
-19.4000
Die Organklage des Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn wegen seines Ausschlusses aus dem Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Verletzung von Abgeordnetenrechten wurde nicht deutlich genug gemacht, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Seit der Auflösung der Linksfraktion im Dezember 2023 war Hahn nicht mehr zu den Sitzungen des Gremiums eingeladen worden. (Az. 2 BvE 1/24)
Die Linken-Abgeordneten sind zwar seit Anfang Februar als parlamentarische Gruppe anerkannt, Gruppen haben aber weniger Rechte als Fraktionen. Ein Eilantrag Hahns gegen die Nachbesetzung des Sitzes im Gremium scheiterte bereits Ende Februar vor dem Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann wurde daraufhin zum Mitglied des Geheimdienstgremiums gewählt. Hahn kündigte schon im vergangenen Jahr an, dass er bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr antreten will.
(A.Berg--BBZ)