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In mehreren Bundesländern geht die Justiz laut Regierungsangaben verstärkt gegen Holocaust-relativierende Symbole und Äußerungen bei Corona-Protesten vor. "Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung", sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben).
Deshalb sei es absolut richtig, "dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird."
Auch das bayerische Justizministerium wies darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, insbesondere den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können. Es sei daher ein "Informationsschreiben" an die Verbände der bayerischen Polizei erstellt worden, "in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen", teilte das Ministerium auf RND-Anfrage mit.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte dem RND: "Für Antisemitismus darf es keinen Platz in Deutschland geben". Deutschland habe eine "besondere Verantwortung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Es ist unsere Aufgabe, den Judenhass in unserer Gesellschaft zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Deshalb gehen wir entschlossen dagegen vor."
Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von "Judensternen" mit "Ungeimpft"-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar, wie Sprecher dem RND mitteilten. Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird. Mehrere Bundesländer verwiesen auf RND-Anfrage auf die Unabhängigkeit der Justiz und wollten keine eigene Bewertung abgeben.
(G.Gruner--BBZ)