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Mietwucher soll künftig leichter anerkannt und härter bestraft werden. Der Bußgeldrahmen solle von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt werden, forderte der Bundesrat am Freitag. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Länderkammer in den Bundestag einbringen. Der Mieterbund reagierte erfreut: Eine Nachbesserung sei dringend nötig.
Vermieterinnen und Vermieter, die eine Miete verlangen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. "Dieses Gesetz gibt es schon seit vielen Jahren. Für die Praxis ist es aber derzeit nicht relevant", erläuterte der Deutsche Mieterbund. Die Rechtsprechung fordere, dass Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzen müssen, um die hohe Miete zu vereinbaren. Das aber lasse sich kaum nachweisen.
Laut dem Gesetzentwurf würde es künftig ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Der Nachweis der Mieterinnen und Mieter, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat, würde entfallen.
Der Verstoß des Bundesrates ist bereits der zweite Anlauf: Schon 2019 hatte die Länderkammer einen inhaltsgleichen Entwurf in den Bundestag eingebracht, dort wurde er aber nicht abschließend beraten. Nun soll sich der neue Bundestag damit befassen. Zuvor kann die Bundesregierung Stellung nehmen.
"Diese Initiative ist deswegen so wichtig, weil im Koalitionsvertrag der Ampel bedauerlicherweise keine Bestrafung von 'Mietwucher' vorgesehen ist", erklärte die Sprecherin der Linken-Fraktion für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik, Caren Lay. Jetzt liege es an der Koalition, dem Vorschlag zuzustimmen. "Die Unterstützung der Linken für die Senkung überhöhter Mieten ist sicher."
(B.Hartmann--BBZ)