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Die AfD-Fraktion im Saalekreis in Sachsen-Anhalt ist mit einem Eilantrag gegen den Kreistag wegen der Redeordnung bei Kreistagssitzungen ohne 3G-Nachweis vor Gericht gescheitert. Ihre Fraktionsrechte würden durch die Maßnahme nicht verletzt, teilte das Verwaltungsgericht in Halle an der Saale am Freitag mit (Az: 3 B 9/22 HAL).
Die von der Fraktion beanstandete Redeordnung sieht vor, dass Kreistagsmitglieder ohne 3G-Nachweis nur in einem separaten Bereich Platz nehmen und Reden halten dürfen. Dieser befindet sich im hinteren Teil des Sitzungssaals hinter Plexiglasscheiben. Dort sind Stühle, ein Rednerpult und ein Mikrofon vorhanden. Dies wurde im Zuge der Corona-Pandemie eingerichtet. Die Fraktion empfand das als diskriminierend.
Der Eilantrag war jedoch unzulässig, wie die Richter urteilten. Die Coronamaßnahme des Kreistags betreffe den Status eines jeden Mitglieds, unabhängig von der Fraktion. Die Mitwirkung in Ausschüssen sah das Gericht den Angaben zufolge nicht als beeinträchtigt an.
Zudem sei der beklagte Kreistag nicht der richtige Gegner für den Antrag. Der Kreistagsvorsitzende, der die Maßnahme ergriffen hatte, dürfe das Hausrecht durchsetzen. Dazu gehören nach Ansicht des Gerichts auch Gesundheitsbelange bei Kreistagssitzungen. Der Kreistag habe die Redeordnung nie beschlossen.
(Y.Yildiz--BBZ)