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Knapp anderthalb Jahre nach dem islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler im Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts, das den Angeklagten im Mai 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Er wurde des Mordes, des versuchtes Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. (Az. 3 StR 428/21)
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer im Oktober 2020 in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen hatte, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
Das Gericht stellte im Mai 2021 die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein, die nun verworfen wurde.
(P.Werner--BBZ)