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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen von Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Das im vergangenen Jahr eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. (Az. C-156/21 und C-157/21)
Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken.
Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im Einklang stehe.
(O.Joost--BBZ)