Berliner Boersenzeitung - IMPRESSUM

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IMPRESSUM




Impressum:
 
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG"
publiziert durch "GSmedia"
ein Medienbereich der:
GSB Gold Standard Corporation AG
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin (Deutschland)
Telefon: +49 30 2092 40 45
Telefax: +49 30 2092 42 00
Handelsregister Düsseldorf
(Bundesrepublik Deutschland) HRB 94738
Umsatz St. ID: DE 275405062
E-Mail: [email protected]
 
Bei Bedarf richten Sie E-Mail ausschließlich an: [email protected] - Ihre E-Mail an uns, wird an unser Datencenter im IronMountain https://www.ironmountain.com/data-centers an das zuständige Ressort weitergeleitet und von uns nach Sachgebiet beantwortet.
 
- Verantwortlich für den Inhalt i.S.d. § 5 TMG i.Verbindung mit § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages, bzw. des §10 Absatz 3 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) ist als Chefredakteur (Editor in Chief) – Steven Snyder, (V.i.S.d.P). Die "GSmedia", a Media Division of
 GSB Gold Standard Corporate AG, als Herausgeber, ist zudem als Diensteanbieter nach § 7 Abs. 1 TMG (Telemediengesetz) für Inhalte, welche auf seinen betriebenen Internetseiten zur Nutzung bereitgestellt werden, nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich.
 
Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Gerichtsstand im Streitfall ist Berlin (DE).
   
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG", (in der Abfolge als Abkürzung auch "BBZ" genannt), bzw. die "GSmedia" ein Medienbereich der: GSB Gold Standard Corporation AG, als Herausgeber hat mit dem Anbieter der Seiten von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" einen rechtsverbindlichen ADV-Vertrag abgeschlossen, dies im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) vom 20. Mai 2018, gesetzlich geregelt in § 11 BDSG, § 3 IV 3 BDSG, Artikel 17 der EU-Datenschutzrichtlinie sowie in Artikel 28 DSGVO.
 
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" hält sich überdies an die Vorgaben des Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG), deren Bestimmungen Sie bei Interesse HIER nachlesen können.
 
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" bezieht sich in seiner Arbeit auf geltende Pressegesetze, so unter anderem des Berliner Pressegesetzes, vom 15. Juni 1965, wo es in in § 1 Freiheit der Presse heißt:
(1) Die Presse ist frei. Sie dient der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In Deutschland wird die Pressefreiheit durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) garantiert.
(2) Die Freiheit der Presse unterliegt nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz unmittelbar und in diesem Rahmen durch die geltenden Gesetze zugelassen sind.
(3) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind verboten.
(4) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und eine mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Standesgerichtsbarkeit der Presse sind unzulässig.

Aufgabe der Presse:
Pressegesetz Berlin, § 3, Öffentliche Aufgabe der Presse: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Die Refgularien des Berliner Pressegesetz sind Länderübergreifen in allen 16 (sechzehn) Bundesländern des öderalistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland gültig."

Hinweise auf weitere gesetzliche Regelungen:
Im Strafverfahren steht Journalisten grundsätzlich ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung - StPO) zu. Daneben besteht auch ein Beschlagnahmeverbot (§ 97 Abs. 5 StPO) für von Journalisten selbst recherchiertes Material. Es umfasst Schriftstücke, Datenträger, und sonstige Materialien, die sich im Gewahrsam von Redaktionen, Verlagen oder einer Druckerei befinden. Auch das Beschlagnahmeverbot kann eingeschränkt werden, die Einschränkung muss aber ausdrücklich gegen die Pressefreiheit abgewogen und von einem Richter angeordnet werden.
 
Artikel von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" beruhen auf der Grundlage geltender bundesdeutscher Pressegesetze, in welchen fast übereinstimmend es heißt: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von Paragraf 193 StGB wahr.

“Vor diesem Hintergrund kann Berichterstattung kritisch, jedoch ohne jede Schmähkritik erfolgen, jede Art einer etwaigen Volksverhetzung, bzw. Beleidigung, gemäß Paragrafen 130 und 185 StGB, ist in keiner Weise von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" beabsichtigt und findet auf den Seiten von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" nicht statt! "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, es ist zudem in keiner Weise beabsichtigt Minderheit zu diskreditieren, was zugleich für etwaig überzogen dargestellte Karikaturen gilt. Meinungen der Bevölkerung - sind durch "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" ordnungsgemäß gekennzeichnet.
 
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" unterstützt die Arbeit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), welche 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen wurde und veröffentlicht vor diesem Hintergrund in seinem Impressum, seine Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste.
 
Rechtliches Vorwort:
Von jeder Person welche Persönlichkeitsrechtsverletzungen (u.a. Schmähkritik) gegen Redakteure von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" begeht, werden die Betreiber die Unterlassung und finanziellen Schadenersatz nach §§ 823 Abs. 1 BGB, 1004 BGB, einfordern. Gerichtsstand hierfür ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
 
Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste:
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" ist Partner der Nachrichtendienste: AFP (Agence France Press), APA (Austria Presse Agentur), REUTERS (Thomson Reuters Corp.), EuroNews, ANSA (Agenzia Nazionale Stampa Associata) Adnkronos, SID, Xinhua, AP (Associated Press), NOTIFIED, Polska Agencja Prasowa, Yonhap News Agency

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ThomsonReuters OnePass:
Über unsere Exklusivpartner beliefert "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" (BBZ), internationale Börsenplätze mit Unternehmensnachrichten, wie die Frankfurter Börse (Börsenkürzel XFRA, Wertpapierbörse (FWB) elektronischer Börsenhandelsplatz Xetra (Bundesrepublik Deutschland), die New York Stock Exchange (NYSE, Vereinigte Staaten von Amerika), Tokyo Stock Exchange (Kabushiki kaisha Tōkyō Shōken Torihikijo / Tokyo Stock Exchange, Incorporated, Japan), London Stock Exchange (LSE, FTSE 100 Index, Vereinigtes Königreich), SIX Swiss Exchange (Swiss Market Index - SMI, Schweiz), Wiener Börse, ATX - Austrian Traded Index, Republik Österreich), (Shanghai Stock Exchange, SSE Shanghai Composite Index, China Securities Index Company, Hong Kong).

Serversicherheit:
Unsere Serverbänke in Boston (USA) und Kuala Lumpur (Malaysia) werden durch unseren Hoster ASPECTRA, in der Schweiz mittels AES Verschlüsselung (Schlüssellänge von 4096-Bit), im CBC-Modus nach RFC-4880/RFC-3156 - SHA/SHA-1 gesichert, ebenfalls sind Daten bei der Iron Mountain Incorporated gesichert. Alle Daten von BBZ-Domains werden gespiegelt und zeitgleich gesichert, um kurzfristig, ggf. nach einem Angriff auf die Domains, wieder vollumfänglich zur Verfügung zu stehen.
 
Redaktioneller Kodex:
-  "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig über alle relevanten Themen und Ereignisse aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Boulevard, Medien, Internet und Unterhaltung. Redaktionelle Berichte werden unter anderem auch durch Presseagenturen bezogen. "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" orientiert sich überdies in ihrer Berichterstattung an der gängigen Spruchpraxis innerhalb der Europäischen Union und hat sich in höchstem Maße zu Objektivität, Wahrhaftigkeit und Qualitätsjournalismus verpflichtet! Für unverlangte Einsendungen aller Art übernimmt "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" keinerlei Haftung! Die Beiträge tragen überdies dem Sachstand der aktuellen Veröffentlichung Rechnung und können zu Teil von der Aktualität der Stunde in Art und Form abweichen.
 
Wir über uns:
- "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" (BBZ) ist eine liberal konservative Tageszeitung. Die Linie der Zeitung wird nicht von einem Chefredakteur, sondern von den Herausgebern und der Eignerin bestimmt, wie dies bei Zeitungen und Publikationen üblich ist. "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" berichtet über Themen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Medien, Internet und Unterhaltung. "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" erscheint täglich online.

"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" beschäftigt ausschließlich außerhalb der Europäischen Union Freelancer-Redakteure, welche für die Bereiche Politik, Vermischtes, Wirtschaft, Sport, Entertainment, Kultur, Reise, Medien, Technik Video-News, Automobile, Wissenschaft und Internet, Beiträge liefern. So beliefern die Redaktionen von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" seit dem Dezember 2004 die nachrichtlichen Inhalte von Unternehmen aus Politik, Sport, Wirtschaft und Medien. "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" befindet zudem Ziele von Projekten gegen Antisemitismus als notwendig.
 
- "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig über alle relevanten Themen und Ereignisse aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Kultur, Boulevard, Medien, Internet und Unterhaltung. Redaktionelle Berichte werden unter anderem auch durch Presseagenturen bezogen. Globale Zusammenhänge, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf Deutschland haben, werden aufgezeigt. Europa-Themen und Fragen von Bürgerrechten, Bürgerbeteiligung und Demokratie sind Teil der Analysen, Interviews, Exklusiv-Berichte und aktuellen Nachrichten.
 
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In Bezug des Video-Streming arbeiten die Seiten von "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" nach dem Prinzip der Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1 und der aktuell gültigen Rechtseintscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH), hier mit Verweis auf den Beschluss vom 21.10.2014 - C-348/13. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=159023&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
 
Marken-Information und Publishing:
Die Marken "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" sind vertraglich und zeitlich begrenzt (01.01.2024-30.12.2024) von der Inhaberin der Marken, an die GSmedia - a Media Division of
 GSB Gold Standard Corporate AG - zur medialen Verwertung gegeben (Publishing) worden. Diese Regelung kann jederzeit von der Markeninhaberin, ohne Angabe von Gründen geändert werden.
 
Verwendete Technik:
Technical Contact: United Web bei IrionMountain-DataCenter - Informationen HIER Serverbänke des System z9 Typ 2094-S54, zudsätzlich werden mit dem IBM System z10, eine Reihe von IBM-Mainframes. verwendet - Firewalls: Citrix Firewalls - Technik: Silicon Graphics - IBM Serversicherheit - Betriebssysteme: Solaris 10,64-Bit (Sun Java Enterprise Solaris10), abgesichert mittels "Common Criteria" der Stufe EAL5 (Evaluation Assurance Level 5) - BGP4-Routing und Anbindung an 12,5 GBit Rechenzentrum mit Standort in Boston (Vereinigte Staaten von Amerika, im Iron Mountain), dazu bei (unterschiedlichen Internet Backbone Provider (Carrier) - abgesichert mittels Common Criteria der Stufe EAL5 (Evaluation Assurance Level 5) - Protokollsicherung im Falle von "hack value" und "playful cleverness" - sog. Black-Hats / Skriptkiddies.
 
Zum Ansehen einiger Dateien dieser Website benötigen Sie ggf. den Acrobat Flash Player, welchen Sie HIER kostenlos downloaden können.
 
Hinweis auf den ICRA Filter/Jugendschutz
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" unterstützt die Initiative des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und ermöglicht Ihnen Hinweise zum Thema der Initiative: "Sicherheit im Internet" HIER zu lesen.

Unser Service für Eltern zum Schutz ihrer Kinder: Schützen auch Sie Ihre Kinder und entscheiden Sie selbst, was Ihre Kinder im Internet sehen dürfen. Mit dem Filtersystem der weltweit anerkannten Internet Content Rating Association (ICRA) definieren Sie, welche Inhalte zugänglich sind und welche nicht. Auch "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" (BBZ) hat seine eigenen Internetseiten entsprechend den Vorgaben der ICRA klassifiziert! Sie können sich HIER den ICRA-Filter zur ihrer Sicherheit, auf Ihren Computer laden. Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet können Sie HIER sehen, alternativ können Sie die Kindersicherung unter Windows HIER aktivieren und einrichten, oder die Kindersicherung unter Mac OSX - HIER aktivieren und einrichten. Weitere Information zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet erhalten Sie HIER
 
Weiterhin unterstützt "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" die Initiativen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1) "SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht"
2) "Ein Netz für Kinder"
3) "Gutes Aufwachsen mit Medien"
 
1) Inhalt des Onlineangebotes
"BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" (BBZ) bzw. deren rechtsvertretende Gesellschaft und deren Autoren, übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
 
2.) Index-Übersicht "BERLINER BÖRSEN-ZEITUNG" (BBZ)
58% sind Männer (Strukturindex 121)
42% sind Frauen (Strukturindex 122)
78% im Alter 14-49 Jahre (143)
49% haben ein hohes Bildungsniveau* (240)
44% arbeiten in qualifizierten und leitenden Berufen** (197)
35% haben ein persönliches Nettoeinkommen von 2.000 € und mehr (183)
*mindestens Abitur, Fachabitur / **Selbstständige, Freiberufler, mittlere u. leitende Angestellte, gehobene u. höhere Beamte
Evaluierungstand: 01. Februar 2024
 
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Forenhaftung:
Im Jahr 2005 erlangte das sogenannte Heise-Forenurteil (Az. 324 O 721/05) große Aufmerksamkeit. Im Internetforum des Verlages war dazu aufgerufen worden, eine andere Internetseite über eine DoS-Attacke lahmzulegen. Der Verlag löschte diesen Aufruf sofort nach Kenntniserlangung, verweigerte jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg bejahten diesen Unterlassungsanspruch. Die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichtes Hamburg gilt durch das Urteil des BGH vom März 2007 - https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.03.2007&Aktenzeichen=VI%20ZR%20101/06 - als überholt.

In der schriftlichen Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.
 
Da es sich bei dem konkreten Fall um ein Verfügungsverfahren handelte, war der Rechtsweg mit der Instanz des Oberlandesgerichtes jedoch beendet, und das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg ist weiterhin rechtskräftig. Der Heise-Verlag hat keine Hauptsache-Klage in dieser Sache angestrebt. Das bedeutet, der Forenbetreiber ist voll haftbar! Urteil: http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-5110487-6300958 Vor diesem Hintergrund bietet BERLINER TAGESZEITNG keinerlei Foren an!
 
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Stand: 01. März 2024