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Die Hindenburgstraße in Hannover kann umbenannt werden. Die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts wurde nicht zugelassen, wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Mittwoch entschied. Der Stadtbezirksrat Mitte hatte die Umbenennung wegen Verstrickungen des ehemaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg mit dem Nationalsozialismus beschlossen.
Sie soll zukünftig Loebensteinstraße heißen - nach einem von den Nationalsozialisten ermordeten Mädchen, dessen Familie in der Straße wohnte. Dagegen klagten zwölf Grundstückseigentümer und Geschäftsleute aus der Hindenburgstraße, hatten aber vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.
Die Zulassung der Berufung beantragten drei von ihnen mit dem Argument, dass der Stadtrat anstelle des Bezirksrats hätte entscheiden müssen. Das sah das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anders. Seine Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
(H.Schneide--BBZ)