Berliner Boersenzeitung - Historische Gesetze und die Gegenwart

EUR -
AED 4.185008
AFN 80.924665
ALL 99.067754
AMD 443.726866
ANG 2.05347
AOA 1043.660341
ARS 1327.362706
AUD 1.782921
AWG 2.053709
AZN 1.921763
BAM 1.957866
BBD 2.282088
BDT 138.394792
BGN 1.956168
BHD 0.42947
BIF 3387.659114
BMD 1.139367
BND 1.492568
BOB 7.870234
BRL 6.403128
BSD 1.138992
BTN 97.017928
BWP 15.550337
BYN 3.727516
BYR 22331.593829
BZD 2.287994
CAD 1.57534
CDF 3279.09801
CHF 0.938012
CLF 0.028078
CLP 1077.48777
CNY 8.282632
CNH 8.278943
COP 4781.923434
CRC 575.802418
CUC 1.139367
CUP 30.193226
CVE 110.68926
CZK 24.940752
DJF 202.488525
DKK 7.465406
DOP 67.05201
DZD 150.725714
EGP 57.878253
ERN 17.090505
ETB 150.22568
FJD 2.609723
FKP 0.850715
GBP 0.849398
GEL 3.127596
GGP 0.850715
GHS 17.432267
GIP 0.850715
GMD 81.46634
GNF 9862.361228
GTQ 8.772255
GYD 239.010058
HKD 8.839939
HNL 29.424182
HRK 7.537482
HTG 149.035925
HUF 404.378425
IDR 19047.425327
ILS 4.129237
IMP 0.850715
INR 97.041315
IQD 1492.570812
IRR 47967.35149
ISK 146.101261
JEP 0.850715
JMD 180.430354
JOD 0.808042
JPY 162.014006
KES 147.547106
KGS 99.637293
KHR 4560.885854
KMF 492.491768
KPW 1025.546276
KRW 1630.639109
KWD 0.348897
KYD 0.949193
KZT 582.642131
LAK 24633.115186
LBP 102030.317318
LKR 341.196968
LRD 227.332235
LSL 21.146766
LTL 3.364254
LVL 0.689192
LYD 6.215238
MAD 10.553102
MDL 19.602595
MGA 5138.545081
MKD 61.545103
MMK 2392.42599
MNT 4070.253181
MOP 9.101402
MRU 45.261344
MUR 51.49676
MVR 17.503854
MWK 1977.940873
MXN 22.276915
MYR 4.926652
MZN 72.931156
NAD 21.146828
NGN 1826.621984
NIO 41.813816
NOK 11.817224
NPR 155.229085
NZD 1.918751
OMR 0.438649
PAB 1.138992
PEN 4.177485
PGK 4.592219
PHP 63.884067
PKR 320.218945
PLN 4.269928
PYG 9121.623312
QAR 4.149001
RON 4.978122
RSD 117.322746
RUB 93.427767
RWF 1614.483084
SAR 4.273671
SBD 9.526587
SCR 16.22052
SDG 684.191926
SEK 10.983185
SGD 1.489945
SHP 0.895364
SLE 25.920885
SLL 23891.938478
SOS 651.147047
SRD 41.98545
STD 23582.597191
SVC 9.966427
SYP 14814.005825
SZL 21.146891
THB 38.111872
TJS 12.027984
TMT 3.999178
TND 3.3885
TOP 2.668507
TRY 43.844097
TTD 7.728085
TWD 36.843369
TZS 3064.897432
UAH 47.320423
UGX 4174.367319
USD 1.139367
UYU 47.960177
UZS 14749.10606
VES 98.610064
VND 29629.23967
VUV 138.213183
WST 3.156151
XAF 656.646881
XAG 0.034558
XAU 0.000343
XCD 3.079197
XDR 0.815401
XOF 655.135948
XPF 119.331742
YER 279.201983
ZAR 21.112573
ZMK 10255.67244
ZMW 31.864337
ZWL 366.875719
  • EUR/USD

    -0.0020

    1.1373

    -0.18%

  • TecDAX

    19.8500

    3606.36

    +0.55%

  • DAX

    154.1600

    22425.83

    +0.69%

  • Euro STOXX 50

    -8.5900

    5161.9

    -0.17%

  • MDAX

    124.1800

    28432.19

    +0.44%

  • SDAX

    24.9000

    15631.14

    +0.16%

  • Goldpreis

    -15.6000

    3318

    -0.47%


Historische Gesetze und die Gegenwart




Historische deutsche Gesetze: Zehn Regelungen, die heute unvorstellbar wären

Die Gesetzgebung spiegelt stets die Werte und Normen ihrer Zeit wider. In der deutschen Geschichte gab es zahlreiche Gesetze, die heute aufgrund veränderter ethischer und rechtlicher Standards als unvereinbar mit den Grundprinzipien der Demokratie und der Menschenrechte gelten würden. Dieser Artikel beleuchtet zehn historische deutsche Gesetze, die in der heutigen Gesellschaft undenkbar wären.

1. Die Nürnberger Gesetze (1935)
Die Nürnberger Gesetze bildeten einen zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Sie definierten, wer als "jüdisch" galt, entzogen jüdischen Bürgern ihre Staatsangehörigkeit und verboten Ehen sowie Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden. Diese Gesetze institutionalisierten Diskriminierung und legten den Grundstein für systematische Verfolgungen. Heutzutage widersprechen sie fundamental den Prinzipien der Gleichheit und Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert sind.

2. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (1933)
Dieses Gesetz ermöglichte die Zwangssterilisation von Menschen mit bestimmten Krankheiten oder Behinderungen, die als "erbkrank" eingestuft wurden. Ziel war es, die Weitergabe vermeintlich unerwünschter Gene zu verhindern. Solche eugenischen Praktiken verletzen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und wären heute ethisch und rechtlich inakzeptabel.

3. Das "Heimtückegesetz" (1934)
Das Heimtückegesetz kriminalisierte kritische Äußerungen gegen die Regierung und staatliche Institutionen. Es führte zu einer Atmosphäre der Angst und unterdrückte die Meinungsfreiheit. In der heutigen Bundesrepublik ist die Meinungs- und Pressefreiheit ein geschütztes Grundrecht, und solche Einschränkungen wären unvorstellbar.

4. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" (1933)
Mit diesem Gesetz wurden alle politischen Parteien außer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) verboten. Es etablierte die Einparteienherrschaft und beseitigte die politische Vielfalt. Heutzutage ist das Mehrparteiensystem ein Grundpfeiler der Demokratie, der politische Beteiligung und Vielfalt fördert.

5. Das "Reichsbürgergesetz" (1935)
Als Teil der Nürnberger Gesetze definierte das Reichsbürgergesetz die Staatsbürgerschaft neu und schloss bestimmte Gruppen aus. Es schuf eine zweiklassige Gesellschaft und entzog vielen Menschen grundlegende Rechte. Solche diskriminierenden Maßnahmen wären heute mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar.

6. Das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (1938)
Dieses Gesetz zwang Menschen jüdischen Glaubens dazu, zusätzliche Vornamen wie "Israel" oder "Sara" anzunehmen, um sie als solche zu kennzeichnen. Diese Praxis der Stigmatisierung aufgrund von Religion oder Herkunft widerspricht modernen Antidiskriminierungsrichtlinien und dem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung.

7. Der "Radikalenerlass" (1972)
In der Bundesrepublik führte der Radikalenerlass dazu, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre politische Gesinnung überprüft wurden, um "Verfassungsfeinde" auszuschließen. Dies führte zu Berufsverboten für viele, die als politisch unerwünscht galten. Heute würde eine solche Gesinnungsprüfung als Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Berufsfreiheit angesehen.

8. Das "Gesetz über die Vereinigung von Kirchen und Religionsgesellschaften" (1933)
Dieses Gesetz ermöglichte staatliche Eingriffe in die Autonomie von Religionsgemeinschaften, insbesondere zur Gleichschaltung kirchlicher Organisationen mit der NS-Ideologie. In der heutigen Bundesrepublik ist die Trennung von Staat und Kirche verfassungsrechtlich verankert, und die Religionsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht.

9. Das "Blutschutzgesetz" (1935)
Als Ergänzung der Nürnberger Gesetze verbot das Blutschutzgesetz Eheschließungen und sexuelle Beziehungen zwischen "Ariern" und "Nicht-Ariern". Es zielte darauf ab, die "Reinheit des deutschen Blutes" zu bewahren. Solche rassistischen Gesetze stehen im direkten Widerspruch zu den heutigen Antidiskriminierungsgesetzen und Menschenrechtsstandards.

10. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches (in der Fassung von 1935)
Der Paragraph 175 kriminalisierte homosexuelle Handlungen zwischen Männern. Unter den Nationalsozialisten wurde er verschärft, was zu Verfolgung und Inhaftierung führte. Erst 1994 wurde der Paragraph vollständig aufgehoben. Heute sind sexuelle Orientierung und Identität durch Antidiskriminierungsgesetze geschützt, und solche gesetzlichen Verbote wären undenkbar.

11. Das "Lehrerinnenzölibat"
Das Lehrerinnenzölibat war eine gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich, die es verheirateten Frauen untersagte, als Lehrerinnen im öffentlichen Schuldienst tätig zu sein. Diese Regelung existierte von Ende des 19. Jahrhunderts bis weit ins 20. Jahrhundert hinein und zwang Lehrerinnen zur Aufgabe ihres Berufes, sobald sie heirateten. Sie sollten sich laut Gesetz ganz der Rolle als Ehefrau und Mutter widmen, was die Berufstätigkeit mit einer Ehe für unvereinbar erklärte.

12. Kleiderordnungen
Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gab es sogenannte Kleiderordnungen, die Teil der Sumptuar- oder Luxusgesetze waren. Diese Verordnungen bestimmten, welche Kleidung, Stoffe und Schmuckstücke die verschiedenen gesellschaftlichen Schichten tragen durften. Ziel dieser Vorschriften war es, die soziale Hierarchie zu betonen und den Zugang zu Luxusgütern zu regulieren, um verschwenderischen Konsum, der als schädlich für die Gesellschaft angesehen wurde, zu kontrollieren.

13. Vogelfreierklärung
Die Vogelfreierklärung ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtssystem, der die rechtliche Ächtung einer Person beschreibt. Eine Person, die für „vogelfrei“ erklärt wurde, verlor ihren rechtlichen Schutz und konnte ohne strafrechtliche Konsequenzen von jedem getötet oder verfolgt werden. Die Vogelfreierklärung bedeutete somit den Verlust jeglicher bürgerlicher Rechte und stellte eine der schwersten Strafen dar, da die betroffene Person aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde und „wie ein Vogel“ frei und schutzlos war.

14. Heroin als Schmerzmittel
Die Verwendung von Heroin als Schmerzmittel war in Deutschland und vielen anderen Ländern vom späten 19. Jahrhundert bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts tatsächlich legal und weit verbreitet, da man die süchtig machenden Eigenschaften der Substanz zunächst unterschätzte. Heroin wurde 1897 von der Firma Bayer als Medikament entwickelt und als nicht-abhängig machendes Schmerz- und Hustenmittel vermarktet. Es wurde in der Medizin unter anderem zur Behandlung von Husten, Atemwegserkrankungen und Schmerzen eingesetzt.

15. Notzucht in der Ehe
Der Begriff "Notzucht in der Ehe" bezeichnet den historischen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe. In Deutschland war dies lange Zeit ein rechtlich umstrittenes Thema, da sexuelle Handlungen innerhalb der Ehe historisch als eheliche Pflicht betrachtet wurden. Die Vorstellung war, dass ein Ehepartner – meist die Ehefrau – keinen eigenen Rechtsanspruch auf die Verweigerung von Geschlechtsverkehr hatte, wenn der andere Partner darauf bestand. Aus diesem Grund wurde eine erzwungene sexuelle Handlung innerhalb der Ehe nicht als Verbrechen betrachtet.

Reflexion und Lehren für die Gegenwart
Diese historischen Gesetze zeigen eindringlich, wie staatliche Macht missbraucht werden kann, um Diskriminierung, Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. Sie dienen als Mahnung, die Errungenschaften von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu schätzen und zu verteidigen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat aus ihrer Geschichte gelernt und sich in ihrem Grundgesetz zu den Werten der Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde verpflichtet. Es ist die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger sowie der politischen Institutionen, diese Werte zu bewahren und sicherzustellen, dass sich solche Gesetzgebungen niemals wiederholen.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...