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Das Bundeskabinett soll am Mittwoch (11.00 Uhr) über grundlegende Änderungen am Klimaschutzgesetz beraten. Vorgesehen ist, von den bisher verpflichtenden jährlichen Sektorzielen für einzelne Wirtschaftsbereiche abzurücken. Stattdessen sollen Prognosen für das Erreichen der Klimaziele insgesamt in den Vordergrund rücken.
Bei Umweltverbänden stößt das Vorgehen auf heftige Kritik, da die gesetzlichen Vorgaben damit nicht mehr rechtsverbindlich sind. Derzeit ist vor allem der Verkehrssektor bei der Emissionssenkung im Rückstand. Die Änderung war im Koalitionsvertrag von den Ampel-Parteien verabredet und im März im Koalitionsausschuss bekräftigt worden. Die Regierung betont, dass sich an den Klimazielen selbst nichts ändere. Mit der Gesetzesänderung verknüpft ist ein neues Klimaschutzprogramm. Zudem soll im Kabinett über die Zulassung von reinen E-Fuels für die Betankung von Autos beraten werden.
(T.Renner--BBZ)