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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein grundlegend überarbeitetes Klimaschutzgesetz beschlossen. Vorgesehen ist, von den bisher verpflichtenden jährlichen Sektorzielen für einzelne Wirtschaftsbereiche abzurücken. Stattdessen sollen Prognosen für das Erreichen der Klimaziele insgesamt in den Vordergrund rücken.
An den Klimazielen selbst ändert sich durch die Neuregelung jedoch nichts. Weiterhin sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht sein. Auch die Zielvorgaben für einzelne Wirtschaftssektoren sowie für die Gesamtemissionen der einzelnen Jahre bis 2030 bleiben erhalten.
Zielverfehlungen in einem Bereich können jedoch künftig mit Fortschritten in anderen Sektoren verrechnet werden, und das Einhalten der Sektorziele kann auch nicht mehr eingeklagt werden. Ebenso entfällt die Pflicht für betroffene Ministerien, bei Zielverfehlungen Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorzulegen.
Dies betrifft vor allem den Verkehrsbereich, der bei der Emissionsminderung massiv im Rückstand ist. Ein Nachsteuern bei projizierten Verfehlungen der Emissionsziele insgesamt ist künftig nur noch alle zwei Jahre erforderlich.
Mit der Gesetzesänderung verknüpft ist ein neues Klimaschutzprogramm. Dieses enthält eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur Emissionsminderung. Diese reichen nach dem Eingeständnis der Regierung allerdings nicht aus, um die Emissionsziele für 2030 zu erfüllen.
Bei Umweltverbänden stößt das Vorgehen der Regierung denn auch auf heftige Kritik. Die Änderungen waren im Koalitionsvertrag von den Ampel-Parteien verabredet und im März im Koalitionsausschuss bekräftigt worden.
(U.Gruber--BBZ)