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Die CO2-Emissionen eines Fluges bei der Buchung durch einen kleinen Betrag für nachhaltige Projekte ausgleichen: Dieses Angebot vieler Fluggesellschaften kann Verbraucherinnen und Verbraucher nach Einschätzung der EU-Kommission in die Irre führen. Brüssel forderte nach eigenen Angaben vom Dienstag 20 Fluggesellschaften dazu auf, "ihre Praktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen". Sie haben einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Die Fluggesellschaften erwecken der Kommission zufolge den "falschen Eindruck, ein zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung von Klimaprojekten mit einer geringeren Auswirkung" könne "die CO2-Emissionen reduzieren oder vollständig ausgleichen". Auch für mitunter angebotene CO2-Rechner für Flüge oder pauschale Angaben wie "grün" oder "nachhaltig" gebe es "keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage".
Immer mehr Reisende achteten verstärkt auf den Klimaschutz, erklärte EU-Kommissarin Vera Jourova. "Sie verdienen genaue und wissenschaftliche Antworten, keine vagen oder falschen Behauptungen." Die Kommission vermutet, dass die Fluggesellschaften gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Die europäische Verbraucherorganisation Beuc hatte die EU-Kommission auf mutmaßlich irreführenden Angaben hingewiesen. Reagieren die Unternehmen innerhalb der Frist von einem Monat nicht mit ausreichenden Änderungen, können die zuständigen nationalen Behörden Strafen verhängen.
(F.Schuster--BBZ)