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Mit breiter Zustimmung hat der Bundestag am Freitag ein Gesetz zur Sicherstellung der Gasversorgung verabschiedet. Die Gasspeicher hierzulande müssen demnach zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein. Zum 1. Februar des darauf folgenden Jahres gilt dann wieder eine Mindestfüllmenge von 40 Prozent. Die Regierungsfraktionen, Union und Linkspartei stimmten für das Gesetz, die AfD enthielt sich.
Deutschland verfügt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mit 24 Milliarden Kubikmetern über das mit Abstand größte Speichervolumen für Erdgas in Mittel- und Westeuropa. In diesem Winter erreichten die Füllstände der Gasspeicher jedoch Tiefstwerte. In Deutschland wurden insbesondere die deutschen Gasspeicher, die der russischen Firma Gazprom gehören, vor Wintereinbruch nicht ausreichend befüllt.
Laut Wirtschaftsministerium war es den zuständigen Behörden wegen der weitgehenden Liberalisierung des Gasmarkts bislang nicht möglich einzugreifen. Das ändert sich nun. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen künftig die von ihnen gebuchten Kapazitäten füllen - sonst werden diese ihnen entzogen.
Das Gesetz ist befristet bis April 2025. Bis Mitte Dezember dieses Jahres soll das Wirtschaftsministerium die Umsetzung bewerten, bis April 2023 auch die Auswirkungen. Die Befristung habe der Union die Zustimmung erleichtert, sagte der Abgeordnete Andreas Jung (CDU) im Bundestag.
Der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt beklagte, die bisherige Abhängigkeit Deutschlands vom russischen Gas basiere auf "Fehlern der Vergangenheit". Gazprom habe sich 2015 den größten Gasspeicher in Deutschland "einverleibt"; das sei damals nicht als problematisch gesehen worden. "Wir haben uns gewaltig getäuscht", sagte Bergt weiter.
Mit dem am Freitag verabschiedeten Gesetz sende Deutschland nun ein wichtiges Zeichen nach Moskau. Die deutsche Demokratie sei "stark, handlungsfähig, schnell und flexibel". Bergt räumte ein, dass "möglichst schnell" Alternativen zum russischen Gas nötig seien.
(L.Kaufmann--BBZ)