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Die Kritik an Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) in Zusammenhang mit ihrem Frankreich-Urlaub kurz nach der Flutkatastrophe an der Ahr hält an. CSU-Generalsekretär Stephan Mayer sagte am Montag im Deutschlandfunk, es stelle sich auch angesichts des Auftritts der Grünen-Politikerin am Sonntagabend die Frage, ob sie ihr Amt noch so ausüben könne, wie es erforderlich sei. Spiegel hatte sich in einem emotionalen Auftritt für ihre lange Urlaubsreise entschuldigt.
Mayer sagte, es sei anerkennenswert, dass Spiegel inzwischen Fehler eingeräumt und um Entschuldigung gebeten habe. Auch für die persönliche Lage der Ministerin habe er Verständnis, betonte der CSU-Politiker.
Die frühere Umweltministerin von Rheinland-Pfalz hatte am Sonntagabend in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz sichtlich bewegt und den Tränen nahe die Hintergründe für ihre damalige Entscheidung erläutert, zehn Tage nach der Flutkatastrophe für vier Wochen in den Urlaub nach Frankreich gefahren zu sein. Spiegel nannte ihre umfangreichen beruflichen Verpflichtungen, kombiniert mit gesundheitlichen Problemen ihres Mannes und den Belastungen der Familie mit vier kleinen Kindern durch die Corona-Pandemie.
Spiegel war seit 2016 Familienministerin in Rheinland-Pfalz; zudem war sie Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Landtagswahl im März 2021. Im Januar 2021 übernahm sie geschäftsführend auch das Umweltressort. Bei der Bildung der neuen Landesregierung im Mai 2021 gab sie das Familienressort ab und wurde regulär Umweltministerin. Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ereignete sich Mitte Juli 2021. Nach der Bundestagswahl im Herbst wurde Spiegel Bundesfamilienministerin.
In den vergangenen Tagen hatten mehrere Unionspolitiker gefordert, Spiegel müsse ihr Amt abgeben. CDU-Chef Friedrich Merz rief Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, die Bundesfamilienministerin zu entlassen. Merz hielt der Grünen-Politikerin vor, ihr seien Urlaub und das eigene Image wichtiger als das Schicksal der Menschen an der Ahr gewesen.
(K.Lüdke--BBZ)