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Aufgenommene Geflüchtete aus der Ukraine sind Verbraucherschützern zufolge häufig über bestehende Policen der Helfenden mitversichert. "Einige Gesellschaften passen den Versicherungsschutz automatisch an", erklärte Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Dienstag. Um sicher zu gehen, sollten Helfende jedoch bei ihrer Versicherung nachfragen und sich den erweiterten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zum Beispiel, die Privathaftpflichtversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen. Hier könne der vereinbarte Versicherungsumfang auf die aufgenommenen Geflüchteten ausgedehnt werden. In einigen Kommunen sei es zudem möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Menschen an den kooperierenden Versicherer.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung können laut Verbraucherzentrale von Geflüchteten mitgebrachte Haustiere mitversichert werden. Über die Hausrat- und Glasversicherung können zudem typische Alltags- und Hausratgegenstände der Aufgenommenen als fremdes Eigentum in den Schutz der Police eingeschlossen werden.
Die Wohngebäudeversicherung kann den Verbraucherschützern zufolge ebenfalls häufig entsprechend erweitert werden, wenn Geflüchtete in die eigene Wohnung aufgenommen werden. Viele Rechtsschutzversicherungsfirmen unterstützen außerdem ukrainische Bürgerinnen und Bürger sowie Helfende mit einer kostenlosen Erstberatung.
Auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt sich ein genauerer Blick: Bis Ende Mai und bis zu einer bestimmten Schadenssumme übernehmen die Firmen Schäden, die durch einen gegebenenfalls unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden.
(T.Burkhard--BBZ)