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Der Deutsche Städtetag hat den Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zur Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts begrüßt. "Das Vorkaufsrecht ist eines der wesentlichen bodenpolitischen Instrumente, um Angebote an bezahlbarem Wohnraum in bestimmten Gebieten zu sichern", erklärte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy am Samstag. Städte und Gemeinden sollen ein umfassendes Vorkaufsrecht in sogenannten Milieuschutzgebieten erhalten - also in Vierteln, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") berichtete, gab Geywitz am Freitag einen ersten Gesetzentwurf in die Abstimmung mit weiteren Ministerien der Bundesregierung. Das geplante Vorkaufsrecht könne künftig nur dann abgewendet werden, wenn sich ein Käufer in einer Vereinbarung den Zielen der Milieuschutzsatzung ausdrücklich verpflichtet, berichtete die Zeitung aus dem ihr vorliegenden Gesetzentwurf.
Diese Abwendungsvereinbarung solle höchstens 20 Jahre gelten. Konkret könne einem Käufer zum Beispiel die Pflicht auferlegt werden, in dieser Zeit keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen, hieß es in dem Zeitungsbericht.
Hintergrund der Koalitionspläne ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November. Dieses hatte die bisherige Praxis vieler Kommunen gekippt, Mietshäuser zu kaufen, wenn eine Verdrängung der Bewohner durch private Investoren zu befürchten ist. Das Vorkaufsrecht können Kommunen seither nur noch ausüben, wenn ein Gebäude weitgehend leer steht oder verfällt, aber nicht mehr, wenn eine Stadt starke Mietsteigerungen erwartet.
Damit wurde den Städten nach Einschätzung von Fachleuten ein schlagkräftiges Instrument gegen Spekulanten und die Verdrängung der Bewohner aus beliebten Vierteln entzogen, wie die "SZ" weiter berichtete. Während SPD und Grüne auf eine schnelle Wiederherstellung des Vorkaufsrechts drängten, bremse die FDP.
Städtetags-Hauptgeschäftsführer Dedy erklärte zu dem Gesetzentwurf von Geywitz: "Es ist gut und hilfreich, dass die Städte endlich wieder handlungsfähig werden und Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten zurückbekommen sollen." Insbesondere die großen Städte mit hoher Dynamik im Immobilienmarkt brauchten diese Möglichkeit.
(G.Gruner--BBZ)