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Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag von zwei Anwohnern abgelehnt, den Betrieb des Atomkraftwerks Neckarwestheim vorläufig einzustellen. Es sei hier kein relevantes Risiko von "unzureichender Störfallbeherrschung" zu unterstellen, erklärte der VGH am Montag in Mannheim. Über die eigentliche Klage ist damit noch nicht entschieden.
Die Anwohner beantragten 2020 beim Landesumweltministerium, den Betrieb des Atomkraftwerks einzustellen. Drei Jahre zuvor waren Korrosion und Risse an Heizrohren entdeckt worden. Nach einer technischen Untersuchung wurden unter anderem betroffene Rohre verschlossen und ein jährliches Prüfintervall festgelegt. Auch in späteren Jahren wurde wieder Korrosion gefunden, allerdings weniger.
Das Ministerium lehnte den Antrag auf einen Betriebsstopp ab, woraufhin die Anwohner vor Gericht zogen. Sie legten Gutachten vor, die zeigen sollten, dass die Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor einem Atomunfall böten.
Das Gericht wog Vor- und Nachteile eines vorläufigen Betriebsstopps gegeneinander ab. Es kam zu dem Schluss, dass den Antragstellern keine Lebensgefahr drohe, ein Erfolg der Klage sei auch nicht wahrscheinlich. Die Regierung sei hier dafür verantwortlich, Risiken abzuschätzen.
Ein Termin für eine Entscheidung über die eigentliche Klage wurde noch nicht genannt. Der zweite Block des Atomkraftwerks Neckarwestheim soll Ende des Jahres ohnehin vom Netz gehen, der erste ist bereits stillgelegt.
(K.Müller--BBZ)