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Die Vorstandsvorsitzenden der im Dax gelisteten Unternehmen haben im vergangenen Geschäftsjahr im Schnitt ein Gehalt von 8,3 Millionen Euro bezogen. Ein direkter Vergleich der Gehälter wurde durch neue europäische Transparenzregeln und die Erweiterung des Dax auf 40 Unternehmen erschwert, wie die Unternehmensberatung HKP am Dienstag berichtete. Die neuen Transparenzregeln sorgten demnach für eine regelrechte Informationsflut - erstmals gab es deshalb laut HKP "kein Ranking der individuellen Top-Vergütungen im Dax".
Demnach fehlten entsprechende Vorgaben, um unternehmensübergreifend Kennzahlen vergleichen zu können. Bei "deutlich gestiegener unternehmensindividueller Transparenz" habe zugleich die Vergleichbarkeit "sowohl national auch als international einen deutlichen Rückschritt erfahren", kritisierte der Partner bei HKP, Michael Kramarsch.
Für das Geschäftsjahr 2021 mussten Unternehmen aufgrund einer europäischen Richtlinie erstmals die Informationen zur Vergütung des Vorstands nicht im Geschäftsbericht sondern spätestens im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichen. Die aktuellen Vergütungsberichte seien jedoch gekennzeichnet von "einer Vielzahl von Tabellen und Grafiken sowie Textinformationen", erklärte HKP weiter.
So stieg die Zahl von Tabellen im Schnitt um 200 Prozent, die Vergütungsberichte waren im letzten Geschäftsjahr im Schnitt doppelt so lang wie in den Vorjahren. Die Informationsflut erschwere die Vergleichbarkeit von Vergütungsinformationen "dramatisch", erklärte HKP weiter.
Teil der gesetzlichen Neuregelung ist laut HKP auch, dass die Hauptversammlung jährlich über den Vergütungsbericht abstimmt. Einzelne Dax-Unternehmen bekamen dabei laut HKP offensichtlich Schwierigkeiten mit ihren Investoren: Bei Bayer stimmten nur 24 Prozent der Investoren für den Bericht, bei Continental waren es 68 Prozent und bei Beiersdorf 73 Prozent Die maßgebliche Zustimmungsquote liegt bei 80 Prozent.
"Vergütung ist ein mächtiger Hebel in den Händen von Investoren", erklärte Kramarsch weiter. Es sei daher "absehbar" gewesen, dass die Abstimmung über den Vergütungsbericht von Investoren "als Instrument zur Durchsetzung auch anderer Themen genutzt wird".
(T.Burkhard--BBZ)