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Nach Google, Facebook, Amazon und Apple stellt das Bundeskartellamt auch den Softwarekonzern Microsoft unter verschärfte Beobachtung. Das Unternehmen aus Redmond im US-Bundesstaat Washington sei von "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", erklärte die Bonner Behörde am Montag. Deshalb falle der Konzern unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht. Microsoft kündigte an, sich gegen die Einstufung nicht gerichtlich zu wehren.
"Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote."
Der Behördenchef hob zudem die zunehmende Bedeutung von Cloud-Computing und Künstlicher Intelligenz hervor. Bei diesen "Schlüsseltechnologien" habe Microsoft "durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert".
Mundt betonte außerdem, dass das gesamte Microsoft-Ökosystem und nicht nur einzelne Dienste unter die erweiterte Aufsicht falle. Die deutsche Behörde geht in diesem Punkt über Vorgaben aus Brüssel hinaus: Die EU-Kommission hatte Microsoft wegen seiner Marktmacht als sogenannten Gatekeeper unter dem Gesetz für Digitale Märkte (DMA) eingestuft - dies gilt zunächst jedoch nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. "Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift", erklärte Mundt.
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Auf dieser Grundlage geht das Bundeskartellamt stärker gegen Konzerne vor. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Eine sogenannte "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hatte das Kartellamt zuvor bereits rechtskräftig für den Google-Mutterkonzern Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und den Online-Versandhändler Amazon festgestellt. Ein Verfahren des Technologie-Konzerns Apple gegen eine entsprechende Entscheidung ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.
Microsoft erklärte am Montag, die Entscheidung zunächst nicht gerichtlich anzufechten. "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, für ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen, und werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten", erklärte das Unternehmen.
(T.Burkhard--BBZ)