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Der Betrug mit sogenannten Schrottimmobilien soll schwieriger werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen solcher mangelhafter Häuser und Wohnungen. Künftig können Gemeinden bei einer Zwangsversteigerung einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung stellen. Dadurch soll der Anreiz zu einer missbräuchlichen Ersteigerung wegfallen.
Schrottimmobilien werden Wohnungen und Häuser mit erheblichen Mängeln genannt. Diese werden häufig zu einem deutlich erhöhten Preis gekauft; der Käufer zahlt dann aber nicht den vollen Preis, sondern nur die gesetzliche Sicherheitsleistung. Ab diesem Moment ist eine Vermietung möglich, da der Käufer zum Eigentümer wird.
Nach einigen Monaten wird die Immobilie dann zwar meist erneut zwangsversteigert, weil der Kaufpreis nicht bezahlt wurde. Mieteinnahmen sind bis dahin aber oft schon geflossen - der Käufer erzielt Gewinne, während sich der Zustand der Immobilien weiter verschlechtert.
Mit dem neuen Gesetz bekommen die Gemeinde-Verwaltungsämter die Möglichkeit, dem Käufer einer ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. Mieteinnahmen müssen dann an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt werden. So soll vermieden werden, dass überhöhte Gebote abgegeben werden, "um aus der missbräuchlichen Ausübung der so gewonnenen Eigentümerstellung Nutzungen zu ziehen", wie es in den Erläuterungen zu dem Gesetz heißt.
(U.Gruber--BBZ)