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Betreiber kleinerer Solaranlagen sollen künftig ihren Strom selbst vermarkten. Die Pflicht zur Direktvermarktung soll dann bereits für alle Erneuerbare-Energie-Anlagen ab 25 Kilowatt gelten, wie es am Freitag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß. Bislang müssen nur größere Anlagen ab 100 Kilowatt in die Direktvermarktung. Die Höhe der Einspeisevergütung bildet sich dann an der Strombörse.
Kleinere Anlagen können bislang von der garantierten Einspeisevergütung profitieren: Der Anlagenbetreiber speist seinen Strom ins Netz ein und erhält eine feste, vorab festgelegte Vergütung. Der Netzbetreiber übernimmt die Vermarktung.
Bei neuen Kleinanlagen unter 25 Kilowatt soll dies den Angaben aus dem Ministerium zufolge weiterhin möglich sein. Auch hier sind jedoch Änderungen geplant: Der vom Netzbetreiber vermarktete Strom soll nur noch in Zeiten vergütet werden, in denen der Strom im System tatsächlich benötigt wird. "Das bedeutet, dass die Vergütung nur dann erfolgt, wenn der Strompreis am Großhandelsmarkt positiv ist", hieß es aus Ministeriumskreisen.
Hintergrund der geplanten Neuregelungen ist die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien. Den Angaben nach müssen nun mehr Anlagen direkt in den Strommarkt eingebunden werden, um die Netzstabilität zu sichern - denn wenn die eingespeiste Strommenge nicht dem Verbrauch entspricht, wirkt sich dies auf Netzfrequenz und Spannung aus.
Für mehr Stabilität im Netz will das Bundeswirtschaftsministerium außerdem mit einer flächendeckenden Ausrüstung der Erneuerbaren-Anlagen mit intelligenten Steuersystemen sorgen. "Alle Anlagen, von Balkon- und Kleinstanlagen abgesehen, sollen für Netzbetreiber sicht- und steuerbar werden", hieß es aus Ministeriumskreisen. Außerdem sind demnach neue Anreize für den Bau von Energiespeichern vorgesehen.
Ziel sei eine "sichere, bezahlbare und intelligente Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energie", hieß es weiter. Bis 2030 soll in Deutschland zu 80 Prozent grüner Strom verbraucht werden. Bislang liegt der Anteil bei rund 56 Prozent.
Die neuen Vorgaben sind teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Das Bundeskabinett muss einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch beschließen, der dann anschließend im Parlament beraten würde.
(Y.Yildiz--BBZ)