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Ein US-Gericht hat das Urteil gegen den Schauspieler Jussie Smollett wegen eines mutmaßlich vorgetäuschten Angriffs gegen ihn aufgehoben. Smollett, der in einem früheren Verfahren zu den Vorwürfen bereits eine Geldstrafe gezahlt hatte, könne nicht zum zweiten Mal verurteilt werden, entschied das Oberste Gericht im Bundesstaat Illinois am Donnerstag. "Wir heben daher die Verurteilung des Angeklagten auf", hieß es.
Dem schwulen schwarzen Schauspieler wurde vorgeworfen, eine rassistische und homophobe Attacke gegen ihn inszeniert zu haben. Smollet hatte 2019 berichtet, er sei nachts in Chicago auf offener Straße von zwei Maskierten angegriffen und beleidigt worden. Die Angreifer hätten ihm unter anderem einen Strick um den Hals gelegt.
Rasch wurden Zweifel an Smolletts Darstellung laut. Nach Überzeugung der Polizei soll der Schauspieler zwei Bekannte mit dem vorgetäuschten Angriff beauftragt haben. Von seiner Opferrolle soll er sich berufliche Vorteile erhofft haben. Die von Smollet mutmaßlich beauftragten falschen Angreifer hatten in dem ersten Verfahren ausgesagt, Smollet habe sie für die Fake-Attacke bezahlt.
Im März 2019 hatte die Staatsanwaltschaft die 16 Anklagepunkte gegen Smollett dann überraschend fallen gelassen. Der Schauspieler musste einer Einigung zufolge lediglich Sozialstunden leisten und 10.000 Dollar zahlen.
Weil diese Entscheidung von der Polizei und in der Stadt Chicago scharf kritisiert wurde, nahm ein Sonderstaatsanwalt sich des Falls erneut an. Eine sogenannte Grand Jury erhob schließlich im Februar 2020 erneut Anklage gegen Smollett. Der Schauspieler wurde schuldig gesprochen und im März 2022 unter anderem zu einer Gefängnisstrafe von 150 Tagen verurteilt.
Die Anwälte des heute 42-Jährigen gingen in Berufung, während das Berufungsverfahren lief, wurde Smollett auf freien Fuß gesetzt. Am Donnerstag schließlich entschied das Gericht, dass die frühere Verurteilung eine Verfahrensverletzung darstelle. "Der Angeklagte hat seinen Teil der Strafe erfüllt", hieß es.
Smollett hatte die Vorwürfe stets bestritten.
(L.Kaufmann--BBZ)