EUR/USD
-0.0001
Angesichts von Klagen über niedrige Einkommen in der Landwirtschaft will Brüssel für mehr Fairness zwischen Bauern und ihren Abnehmern sorgen. Die Europäische Kommission schlug am Dienstag eine Gesetzesänderung vor, mit der sie unter anderem schriftliche Verträge für die Lieferung von Lebensmitteln wie Milchprodukten zur Pflicht machen will. In Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) einen solchen Schritt bereits ins Spiel gebracht.
Bislang lässt Brüssel den 27 EU-Ländern Spielraum: Sie können schriftliche Verträge vorschreiben, aber auch mündliche oder andersartige Verabredungen gelten lassen. Das soll sich nun ändern. Nach Einschätzung der EU-Kommission kann es für die Bauern "wegen der schwächeren Verhandlungsposition der Landwirte und der Angst vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen der Abnehmer" schwierig sein, auf die Schriftform zu beharren, wenn sich große Kunden wie Supermarktketten dagegen sperren.
Insbesondere Milchbauern können sich häufig nicht auf einen vertraglich festgelegten Preis verlassen. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter hatte sich deshalb für eine Änderung starkgemacht. Es sei eine "unsägliche Situation, dass Milchviehhalter ganz überwiegend erst nach der Lieferung ihrer Milch erfahren, welchen Preis sie dafür erhalten", erklärte der Verband in der vergangenen Woche. Der Milchindustrieverband, in dem die Molkereien vertreten sind, widersprach und kritisierte zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Künftig sollen laut Gesetzentwurf der EU-Kommission zwei Arten der Verträge möglich sein. Der Preis wäre demnach entweder im Vorhinein festgelegt oder an vereinbarte Marktkriterien geknüpft. Das soll nicht nur für Milch, sondern für alle Agrarprodukte gelten, die Bauern an verarbeitende Betriebe oder Händler verkaufen.
Ausgenommen von der Pflicht für schriftliche Verträge sind Verkäufe an kleine Firmen und Einmannbetriebe sowie Fälle, in denen der Abnehmer direkt bei Lieferung bezahlt. Eine Ausnahme soll auch für Produkte gelten, die gratis abgegeben werden oder nicht mehr essbar sind.
In der EU gelten bereits weitere Regeln, die Bauern im Handel mit großen Abnehmern schützen sollen. So müssen leicht verderbliche Produkte innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden und Verträge dürfen nicht einseitig geändert werden. Um die Einhaltung dieser Vorschriften auch über die Grenzen zwischen den EU-Ländern besser zu kontrollieren, sollen die zuständigen Behörden mehr Informationen austauschen.
(K.Müller--BBZ)