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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) verzichtet auf einen Aufsichtsratsposten beim russischen Energiekonzern Gazprom. Schröder teilte am Dienstag auf der Online-Plattform LinkedIn mit, er habe auf die Nominierung für den Gazprom-Aufsichtsrat "schon vor längerer Zeit verzichtet". Er fügte hinzu: "Dieses habe ich dem Unternehmen auch mitgeteilt." Der Ex-Kanzler war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wegen seiner Tätigkeiten für russische Energieunternehmen massiv unter Druck geraten.
Schröder war schon länger für einen Posten im Aufsichtsrat von Gazprom nominiert, den er nach ursprünglichen Planungen im Juni antreten sollte. Gazprom hatte am Dienstag die Nominierung von Schröder bestätigt und damit für Aufsehen gesorgt.
Da er nach eigenen Angaben schon vor einiger Zeit abgesagt habe, wundere er sich über "neu erschienene anderslautende Berichte", schrieb der Altkanzler auf LinkedIn dazu.
Nach großem Druck von außen hatte Schröder erst vor wenigen Tagen seinen Aufsichtsratsvorsitz beim russischen Ölkonzern Rosneft aufgegeben. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags dem Altkanzler sein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeiterstellen gestrichen. Nach einem Bericht des "Spiegel" lässt der 78-jährige Schröder die Entscheidung des Haushaltsausschusses inzwischen juristisch durchleuchten.
Das Europaparlament sprach sich zudem mit großer Mehrheit dafür aus, EU-Sanktionen gegen den Altkanzler zu verhängen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Donnerstag seinen Parteifreund Schröder aufgefordert, seine Tätigkeit für russische Energiekonzerne aufzugeben.
Schröder pflegt seit Jahren enge Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin. Der Altkanzler ist bisher auch Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der umstrittenen Gaspipeline-Gesellschaft Nord Stream AG.
Gegen Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler war, läuft in der SPD wegen der Russland-Verbindungen ein Parteiordnungsverfahren. Hierzu soll es am 15. Juni eine erste mündliche Anhörung geben. Demnach haben bisher 14 SPD-Gliederungen ein Parteiordnungsverfahren beantragt, das bis zum Parteiausschluss des früheren Bundeskanzlers führen könnte.
(K.Müller--BBZ)