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Angesichts der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober haben sich die Tarifpartner in der Zeitarbeitsbranche auf neue Löhne geeinigt. Wie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) am Dienstagabend mitteilte, soll der tarifliche Mindestlohn für Leiharbeiter in der Entgeltgruppe 1 von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro ansteigen. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn demnach von 11,60 Euro auf 12,63 Euro, in der Entgeltgruppe 2b von 12,20 Euro auf 12,93 Euro.
Der Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), Sven Kramer, sprach von einer "gigantischen Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen". Er fügte hinzu: "Was wir jedoch festhalten können, ist die Tatsache, dass es sich weiterhin lohnt, in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein, weil wir selbst in der untersten Entgeltgruppe erheblich über dem Mindestlohn liegen."
Der Bundestag hatte Anfang Juni eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro brutto pro Stunde beschlossen. Der Bundesrat gab wenige Tage später grünes Licht. Seit Jahresbeginn gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt sie planmäßig auf 10,45 Euro.
(G.Gruner--BBZ)