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Die Genehmigung einer staatlichen Beihilfe Finnlands für die Fluglinie Finnair ist zulässig. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch in Luxemburg eine Klage der Konkurrenzairline Ryanair zurück, mit der es den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklären lassen wollte. Es war bereits die zweite gerichtliche Niederlage Ryanairs bezüglich Hilfen für Finnair. (Az. T-657/20)
Die Kommission hatte im Juni 2020 eine Rekapitalisierung von Finnair in Höhe von 286 Millionen Euro wegen der Corona-Krise genehmigt, der finnische Staat wollte dafür neue Anteile zeichnen. Dagegen klagte Ryanair - hatte aber nun keinen Erfolg.
Schon im April dieses Jahres entschied das EU-Gericht, dass eine Darlehensgarantie für Finnair genehmigt werden durfte. Gegen dieses Urteil zog Ryanair vor die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wie dieser mitteilte.
(G.Gruner--BBZ)