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Wenn ein Beamter vor der Ernennung auf Lebenszeit schon befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, muss diese Zeit bei der Einstufung in eine Besoldungsgruppe berücksichtigt werden. Die spanische Regelung, nach der die vorangegangene Dienstzeit nicht mit einfließt, sei mit EU-Recht nicht vereinbar, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Geklagt hatte ein Tierarzt, der bei der Gemeinschaft Kastilien und Leon verbeamtet ist. (Az. C-192/21)
Der oberste Gerichtshof der Gemeinschaft in Burgos legte dem EuGH die Frage vor. Dieser erklärte nun, dass die Situation eines Beamten auf Zeit vergleichbar sei mit der eines Beamten, der denselben Posten endgültig besetzt. Den Einzelfall muss nun das spanische Gericht prüfen.
(A.Lehmann--BBZ)