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Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) in Leipzig sein Urteil zur sogenannten Küstenautobahn. Im Rahmen des großen Neubauprojekts soll die A20 von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlängert werden. Gegen den ersten der geplanten sieben Abschnitte klagen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Landwirt. (Az. BVerwG 9 A 1.21 u.a.)
Die Kläger halten die neue Autobahn für das "Symbol einer verkehrten Verkehrspolitik". Sie bemängeln unter anderem, dass die Straße teilweise durch Moorgebiete führen soll.
(F.Schuster--BBZ)