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Tischreservierungen für das Oktoberfest dürfen nicht im Internet weiterverkauft werden. Das Festzelt "Ochsenbraterei" dürfe von einer Eventagentur verlangen, den Handel mit ihren Reservierungen zu stoppen, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Es bestätigte damit größtenteils eine vorherige Entscheidung des Landgerichts München I vom Oktober 2021.
Bei der "Ochsenbraterei" hätte ein Tisch auf der - abgesagten - Wiesn 2020 für zehn Feiernde 400 Euro gekostet, bei der Eventagentur bis zu 3299 Euro. Deren Angebot sei irreführend und unlauter, erklärte das Gericht. Kunden werde vorgespiegelt, dass sie einen sicher durchetzbaren Anspruch auf einen Tisch im Festzelt hätten, was gar nicht der Fall sei.
Die "Ochsenbraterei" verbietet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weitergabe der Reservierungsbändchen gegen Geld oder an Menschen, die nicht mit reserviert haben. Sie verlangte vor Gericht auch Schadenersatz, den das OLG ihr aber nicht zusprach. Auch muss die Eventagentur keine Informationen über Zwischenhändler oder die von ihr gemachten Umsätze herausgeben.
Das Landgericht München I hatte zuvor nicht nur der "Ochsenbraterei" Recht gegeben. Im April dieses Jahres verbot es einer Eventagentur auch, Tickets für die drei Festzelte "Augustiner", "Bräurosl" und "Hofbräu" zu verkaufen.
Das Oktoberfest war 2020 und 2021 wegen der Pandemie ausgefallen, soll aber in diesem Jahr wieder stattfinden. In München begann bereits der Aufbau für die Festlichkeiten, die Mitte September starten sollen.
(L.Kaufmann--BBZ)