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Zum Schutz der Gasreserven in Deutschland können bei einer Mangellage Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung wieder aus der Reserve genommen werden. Der Bundestag beschloss dafür am Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Koalition zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken. Dazu sollen Kohlekraftwerke genutzt werden können, die derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in der Reserve befinden. Befristet ist diese Maßnahme bis spätestens Ende März 2024.
Auf diese Weise soll Gas gespart werden, denn der Rohstoff könnte in den kommenden Monaten noch knapper und teurer werden. Umweltverbände hatten im Vorfeld der Abstimmung Kritik an den Plänen geübt.
Zugleich billigte das Parlament Änderungen am Energiesicherungsgesetz. Damit wird der Einstieg des Staates bei strauchelnden Energiekonzernen erleichtert. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, über eine Umlage an alle Kunden die höheren Kosten der Energiefirmen entlang der Lieferkette weiterzugeben.
Diesen Mechanismus will der Bund noch nicht aktivieren, sondern zunächst die Lage der Gasversorgung weiter beobachten. Mit den Gesetzesänderungen wird aber die rechtliche Grundlage geschaffen.
(L.Kaufmann--BBZ)