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Gewalt gegen Frauen und Homosexuelle soll künftig stärker geahndet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag einen Gesetzentwurf an, mit dem geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe einer Tat bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden sollen. Es geht um Paragraf 46, der die Grundlage der Strafzumessung definiert. Demnach wirken sich bislang antisemitische Motive strafverschärfend aus.
Der Paragraph 46 soll nun um die beiden weiteren Motive ergänzt werden. "Wir senden damit auch ein Signal in die Gesellschaft: Wer aus männlichem Besitzdenken Frauen angreift, handelt unserer Werteordnung in besonders eklatanter Weise zuwider", sagte Buschmann den Funke-Zeitungen. "Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer anderen Frau zu bestimmen. Im Jahr 2022 sollte das selbstverständlich sein."
Jeden Tag würden Frauen Gewalt durch Männer erfahren – einfach nur, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollten. "Jeden Tag werden Frauen verletzt, traumatisiert oder sogar getötet – weil sie sich männlichem Herrschaftswahn widersetzen." Auch in Deutschland sei das Ausmaß frauenfeindlicher Gewalt "erschütternd".
Buschmann hob hervor, dass Gewalttaten von Männern gegen Frauen nicht als "private Tragödien" oder "Eifersuchtsdramen bagatellisiert" werden dürften. "Geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden", sagte der FDP-Politiker. Die Reform des Paragrafen 46 hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
(G.Gruner--BBZ)