SDAX
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Das EU-Gericht in Luxemburg hat das gegen den russischen Staatssender RT - ehemals Russia Today - in Frankreich verhängte Sendeverbot bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch einen Einspruch von RT gegen das Verbot ab, welches die EU im März mit der Begründung verhängt hatte, der Sender verbreite Falschmeldungen.
Das Gericht argumentierte unter anderem, bei dem Verbot handele es sich um eine vorübergehende Maßnahme, die in Anbetracht des "außergewöhnlichen Kontexts angemessen und für die verfolgten Ziele erforderlich" sei. Anders, als es das russische Staatsmedium in seinem Einspruch angegeben hatte, stelle das temporäre Verbot die Meinungsfreiheit "als solche" nicht infrage, erklärte das Gericht.
Die EU hatte den russischen Staatsmedien RT und Sputnik Anfang März wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verboten, sowohl im Fernsehen als auch im Internet ihre Inhalte zu verbreiten. Dagegen zog RT France vor das EU-Gericht. Ein Eilantrag wurde Ende März abgelehnt.
(A.Berg--BBZ)