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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Montag (09.30 Uhr) über eine deutsche Kindergeldregelung. Es geht um die dreimonatige Sperrfrist für neu zugezogene EU-Bürger, die in Deutschland keine Einkünfte erzielen. Das Finanzgericht Bremen fragt den EuGH nach der Vereinbarkeit einer Regel mit EU-Recht. (Az. C-411/20)
Es geht um eine Familie aus Bulgarien. Die Familienkasse verwehrte ihr für die ersten drei Monate nach Zuzug Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht zog. Da die Sperrfrist für Deutsche nicht gilt, sieht das Gericht eine mögliche verbotene Ungleichbehandlung.
(H.Schneide--BBZ)