Euro STOXX 50
29.0500
Die Bundesregierung will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zahlung von Kindergeld an Zuwanderer aus anderen EU-Staaten laut Bundesfinanzministerium "unverzüglich prüfen". Es sei dabei ein "dringendes Anliegen, (...) eine unangemessene Inanspruchnahme des sozialen Systems in Deutschland zu verhindern", sagte ein Ministeriumssprecher der "Bild"-Zeitung vom Dienstag. Kritik an dem Urteil kam aus der CDU.
Der EuGH hatte am Montag entschieden, dass Deutschland Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht generell vom Kindergeldbezug ausschließen darf. Bisher mussten EU-Bürger während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland einen Erwerbsnachweis erbringen, um Kindergeld zu erhalten. Der EuGH entschied nun, dass es für den Anspruch auf Kindergeld ausreiche, dass EU-Ausländer sich dauerhaft hier niederlassen wollen.
Der Hamburger Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) kritisierte die Entscheidung. Der Grundgedanke der Freizügigkeit in der EU basiere "nicht auf der Inanspruchnahme attraktiverer Sozialleistungen", sagte er "Bild". Das Urteil berge die Gefahr von "Kindergeld-Tourismus nach Deutschland". Er forderte die Bundesregierung auf, eine "rechtssichere Lösung" zu finden, die dies verhindere.
(A.Berg--BBZ)